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Nach Vertragsrecht kann ein Kläger Schadensersatzansprüche gegen einen Beklagten geltend machen, wenn ein Gericht feststellt, dass der Beklagte eine betrügerische Falschdarstellung begangen hat.,falsch oder dass der Beklagte die Aussage rücksichtslos ohne Kenntnis seiner Wahrheit gemacht hat
„Heute ist die häufigste Maßnahme zur Entschädigung von die unerlaubte Handlung betrügerischer Falschdarstellung ist ein Vorteilsschaden-das gleiche wie die Erwartung von Schadensersatz wegen Vertragsverletzung., Im Zusammenhang mit betrügerischen Falschdarstellungen ermöglicht die Schadensersatzmaßnahme zugunsten des Schnäppchen dem Kläger, die Wertdifferenz der Immobilie, die der Beklagte darstellt, und den Wert der Immobilie, die der Kläger letztendlich erhalten hat, wiederherzustellen. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Kläger „keinen Verlust haben“ und “ wirtschaftliche Gewinne erzielen, die er gehabt hätte, wenn die Darstellungen korrekt gewesen wären.’”