Ich bezahle Kindergeld für meine unterhaltsberechtigten Kinder, aber sie leben nicht mit mir. Kann ich sie als Angehörige beanspruchen?

Es ist kein Kindergeld Steuerabzug verfügbar. Stattdessen spielt die Höhe des Kindergeldes, das Sie normalerweise bereitstellen, keine Rolle. Um sich als Unterhaltsberechtigter zu qualifizieren, darf das Kind nicht mehr als die Hälfte seiner eigenen Unterstützung für das Jahr bereitstellen.

Das Kind muss mehr als die Hälfte des Jahres bei Ihnen leben. So ist das Kind geschiedener oder getrennter Eltern normalerweise das qualifizierende Kind des Elternteils, mit dem das Kind am längsten gelebt hat., Dies ist der sorgeberechtigte Elternteil nach dem Steuergesetz.

Das Kind kann jedoch das qualifizierende Kind des nichtjustiziellen Elternteils sein, wenn all dies zutrifft:

  • Ein oder beide Elternteile haben mehr als die Hälfte der gesamten Unterstützung des Kindes für das Jahr bereitgestellt.
  • Ein oder beide Elternteile haben mehr als die Hälfte des Jahres das Sorgerecht für das Kind.
  • Die Eltern sind geschieden, rechtlich getrennt oder lebten während der letzten sechs Monate des Jahres jederzeit getrennt.,

In der obigen Situation kann der nicht-custodial Elternteil die Abhängigkeitsbefreiung nehmen, wenn einer von diesen wahr ist:

  • Der custodial Elternteil gibt die Befreiung auf, indem er ein Formular unterzeichnet 8332: Freigabe / Widerruf der Freigabe des Anspruchs auf Befreiung für Kind durch Custodial Elternteil. Der noncustodial Elternteil muss das Formular 8332 an die Rückgabe anhängen.
  • Der gemeinnützige Elternteil fügt eine Vereinbarung bei, die von 1985-2008 in Kraft getreten ist., Die Vereinbarung muss Folgendes enthalten:
    • Dass der nichtjustizielle Elternteil das Kind ohne Rücksicht auf eine Bedingung beanspruchen kann, z. B. die Zahlung von Unterstützung
    • In welchen Jahren der nichtjustizielle Elternteil das Kind beanspruchen kann
    • Dass der sorgeberechtigte Elternteil das Kind für diese Jahre nicht beansprucht

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